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Lettre ouverte d’un citoyen allemand

Mise en garde à l’OCDE

Lundi, 26 avril 2010 - 6h52 AM

Montag 26. April 2010

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Heino von Meyer
OECD Berlin Centre
Schumannstr. 10

10117 Berlin

24. April 2010
Sehr geehrter Herr von Meyer,

Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) plant, im Mai 2010 über Israels Antrag für eine Mitgliedschaft in die OECD zu entscheiden.

Eine Aufnahme von Israel würde von vielen Menschen weltweit als entschiedener und gravierender Akt der Komplizenschaft gesehen, der die Besatzungs-, Kolonisierungs- und Apartheidspolitik belohnt und verfestigt, die Israel gegen das palästinensische Volk betreibt.

Darüber hinaus würde ein solcher Entscheid die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in irreparabler Weise beschädigen und jene Unkultur der Straflosigkeit fördern, die es Israel ermöglicht hat, seine Kriegsverbrechen eskalieren zu lassen und das zu betreiben,
was einige führende Völkerrechtsexperten als Vorstufe zu einem Völkermord an den Palästinensern im illegal belagerten und besetzten Gazastreifen bezeichnen.

Ich ersuche Sie deshalb, den Botschafter der Bundesrepublik Deutschland bei der OECD anzuweisen, bei der abschliessenden Abstimmung im Mai g e g e n die Aufnahme von Israel zu votieren.

Die Mitgliedschaft in der OECD wird Militarismus, Kriegslust und Aggression in Israel noch verstärken, die ganze Region weiter destabilisieren, die Sicherheit wie auch die soziale, politische und ökonomische Entwicklung untergraben und damit einen gerechten Frieden zu einem unerreichbaren Ziel machen.

Ich missbillige, dass die OECD die von Menschenrechts- und zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgebrachten Belege nicht zur Kenntnis nimmt [1], wenn es darum geht, das Mitgliedschaftsgesuch Israels zu überprüfen.

Und ich verurteile es, wenn die OECD das Unvermögen Israels, Wirtschaftsstatistik-Daten zu liefern, welche klar unterscheiden zwischen dem international anerkannten Staatsgebiet
Israels und den seit 1967 besetzten palästinensischen und syrischen Gebieten, nicht als Hinderungsgrund für die Aufnahme in die OECD einstuft [2].

Die OECD macht sich der Komplizenschaft mit Israel schuldig, wenn sie sich dessen rechtswidrigen Handlungen nicht widersetzt und - trotz reichlicher Belege - darauf verzichtet, Israel als unterdrückende Besatzungs- und Kolonisierungsmacht in der Westbank, einschliesslich Ostjerusalem und im Gazastreifen anzusprechen. Die OECD verschliesst auf diese Weise die Augen vor Israels System institutionalisierter, rassistischer Diskriminierung, welche die Hauptursache für die extreme Armut unter den palästinensischen Bürgern Israels ist - eine Tatsache, die auch in den Berichten der OECD aufgeführt wird.

Israel ist, wie alle anderen Staaten, auf die Standards des internationalen Rechts und der universellen Menschenrechte zu verpflichten und hat diese zu respektieren, wenn es als
Mitglied der OECD aufgenommen werden will. Denn die Konformität mit dem internationalen Völkerrecht und den Menschenrechten ist eine der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft bei der OECD.

Die OECD hält in ihrer Konvention von 1960 fest: “Wirtschaftliche Stärke und Wohlstand sind unverzichtbar zur Erlangung der Ziele der UNO, zum Schutz der individuellen Freiheitsrechte und zur Stärkung der öffentlichen Wohlfahrt”. Und in der “Road Map” zur Aufnahme Israels in die OECD vom Nov. 2007 schreibt der Rat, um aufgenommen zu werden, müsse Israel sein Engagement für die in der OECD geteilten Werte demonstrieren und die entsprechenden „Benchmarks“ erfüllen.

Die von der OECD aufgeführten Grundwerte beinhalten: die Verpflichtung zu einer pluralistischen Demokratie auf der Basis von Rechtsstaatlichkeit und Respekt für die Menschenrechte, das
Einhalten der Grundsätze einer offenen und transparenten Marktwirtschaft sowie das gemeinsame Ziel nachhaltiger Entwicklung.

Der Human Science Research Council Südafrikas hat 2009 in einer massgebenden rechtlichen Untersuchung unter Aufsicht des international anerkannten Rechtsexperten und früheren
UN-Menschrechtsberichterstatters Prof. John Dugard festgestellt: Als ein Staat, der Besetzung, Kolonisierung und Apartheid praktiziert, handelt Israel weder in übereinstimmung mit den Anforderungen
des internationalen Rechts noch mit den Standards und Vorgaben der OECD [3].

Sollen Völkerrecht und Menschenrechte respektiert und eingehalten werden, bedeutet das: Israel muss den Empfehlungen der “UN Fact Finding Mission on the Gaza Conflict” nachkommen und die Verantwortlichen für die Kriegsverbrechen und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Rechenschaft ziehen, die im Winter von 2008/09 zum Tod von mehr als 1’400 Palästinensern,
in der Mehrzahl Zivilisten und Kinder, geführt haben.

Israel muss die Blockade des Gazastreifens beenden, welche einen Grossteil der 1.5 Millionen Eingeschlossenen an den Rand einer Hungerkatastrophe gebracht hat - Palästinenser, die zum grössten
Teil aus Flüchtlingsfamilien stammen, die 1948 aus ihren damaligen Dörfern und Städten im heutigen Israel vertrieben worden sind.

Israel muss die völkerrechtswidrige Mauer im besetzten Westjordanland abreissen, wie dies bereits 2004 vom internationalen Gerichtshof in Den Haag verlangt wurde.

Israel muss die seit bald 43 Jahren andauernde Besetzung der Westbank, Ostjerusalems und des Gazastreifens aufgeben, auf seine kolonialen Unternehmungen verzichten und die palästinensischen
Gefangenen freilassen.

Israel muss den von 1947 bis 49 sowie den 1967 vertriebenen Palästinensern das Recht auf Rückkehr einräumen oder sie in gerechter Weise entschädigen.

Israel muss sein politisches und rechtliches System so verändern, dass auch die nicht-jüdischen Bürger die vollen und gleichen Rechte ausüben können.

Die deutsche Bundesregierung sagt zwar, sie habe in der Vergangenheit regelmäßig die Regierungen Israels aufgefordert, die wichtigsten hier vorgetragenen Forderungen zu erfüllen und ihre Politik
entsprechend den Verpflichtungen aus „Oslo“, sowie der „Roadmap zum Frieden“ des „Viererquartetts“ zu ändern, mehr allerdings sei ihr nicht möglich.

Die Nagelprobe auf diese Aussage ist bei den Beschlüssen zum Aufnahmeantrag Israels in die OECD gegeben: hier besteht ein wirkungsvoller Hebel, den die Bundesregierung in Übereinstimmung mit
ihrer eigenen Politik wahrnehmen muss. Es obliegt der Politik der Regierung Israels, durch Erfüllung der allgemein anerkannten Forderungen die Bedingungen für die Aufnahme des Landes in die OECD
herbeizuführen – und damit auch die spätere Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland.

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, genügt Israel den Standards, welche die OECD in ihrer Konvention von 1960 und weiteren Dokumenten an eine pluralistische und demokratische Gesellschaft
stellt. Ich wiederhole damit meinerseits die Vorbehalte, welche der OECD bereits mehrfach von Menschenrechts- und zivilgesellschaftlichen Organisationen vorgebracht worden sind, und fordere die deutsche Bundesregierung auf, sich gegen die Aufnahme Israels in die OECD auszusprechen.

Mit freundlichen Grüssen und auf eine Antwort in unserem Sinne hoffend,

Günter Schenk


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